Allgemeine Geschäftsbedingungen der PSW GmbH

  1. Allgemeines

    Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma PSW GmbH, Hermann-Grafe-Str. 41, 01662 Meißen. Diese Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, und zwar auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.

  2. Preise

    1. Alle Lieferungen und Projektierungen erfolgen zu der am Tag der Auslieferung/Projektierung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisangaben erfolgen freibleibend und unverbindlich.
    2. Sofern nicht anderes vereinbart wird, gelten alle Preise ab dem Versandlager Cliebener Str. 99, 01640 Coswig.
       
  3. Prospekte, Angebote und Verträge

    1. Alle Angebote erfolgen ebenfalls freibleibend und unverbindlich. Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgeblich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden der getroffenen Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form gültig.
    2. Es gelten die Preise zu der am Tag der Auslieferung aktuellen Preisliste bzw. dem Vertrag zugrunde liegenden Angebot.
    3. Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zum rechtsgültigen Vertragsschluss unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt alle Unterlagen zurück zu verlangen.
    4. Angaben in Prospekten oder anderem Werbematerial sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet worden ist.
    5. Bei Lieferungen von individuell gefertigten Waren ist ein Umtausch oder Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. 5 Tage nach Auftragsbestätigung ist eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich.
    6. Bestellungen im Onlineshop sind für Fachhändler mit Händlerregistrierung am Freischaltung möglich. Mit Nutzung des Onlineshop werden die vorliegenden AGB´s akzeptiert. Mit dem Absenden einer Bestellung im Onlineshop wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen.
       
  4. Zahlungsbedingungen

    1. Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung gesondert hingewiesen wurde.
    2. Eine Aufrechung gegenüber unserer Forderung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Gegenforderungen möglich.
    3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur nach entsprechender Vereinbarung angenommen. Wechseldiskont, Spesen und sonstige Gebühren trägt der Vertragspartner.
    4. Bei Verzug des Vertragspartners sind wir berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
       
  5. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der PSW GmbH. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, bleibt die Ware darüber hinaus solange Eigentum der PSW GmbH bis auch alle Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung beglichen sind.
    2. Stehen etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners diesen Regelungen entgegen, ist der Eigentumsvorbehalt auch dann wirksam vereinbart, wenn der Vertragspartner die Ware abnimmt und den Eigentumsvorbehalt kannte oder von ihm in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte.
    3. Der Vertragspartner ist berechtigt über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen, insbesondere sie weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte der PSW GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben. Anstelle der Ware tritt dann die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Vertragspartner nicht berechtigt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Vertragspartner verpflichtet, dies uns unverzüglich mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
    5. Übersteigt der Wert der für die PSW GmbH bestehenden Sicherheiten die ausstehenden Forderungen um mehr als 20 %, verpflichtet sich die PSW GmbH die Sicherheit auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben als der Wert überschritten wird.
       
  6. Lieferung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart oder zugesichert wurde, beträgt die gewöhnliche Lieferfrist 14 Werktage. Die PSW GmbH verpflichtet sich Termine und Lieferfristen, wenn irgend möglich, einzuhalten.
    2. Gerät die PSW GmbH wegen eines durch sie zu vertretenden Umstandes in Verzug, steht dem Vertragspartner ein Schadensersatz nur zu, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht. Beruht die Verzögerung auf höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder sonstigen unverschuldeten Leistungshindernissen, kommt die PSW GmbH nicht in Verzug. Termine und Lieferfristen verschieben bzw. verlängern sich dann um diesen Zeitraum.
    3. Die PSW GmbH behält sich das Recht auf Teillieferungen vor, sofern dies dem Vertragspartnern zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird.
       
  7. Gefahrenübergang

    1. Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Mit Auslieferung der Waren an einen Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung von Versendungen bestimmten Person oder Anstalt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verlustes bzw. der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über. Bei Warenlieferung an Verbraucher tritt an die Stelle der Auslieferung die tatsächliche Übergabe der Ware.
    2. Bei der Projektierung von Anlagen trägt die PSW GmbH die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Bei der Versendung des Werkes an den Vertragspartner, gelten die gleichen Bedingungen wie für die Lieferung von Waren.
    3. Der Vertragspartner ist gehalten die Waren nach ihrem Erhalt auf etwaige Fehlmengen und Transportschäden mündliche am gleichen Tag und dann noch schriftlich innerhalb von 3 Kalendertagen geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich an zu zeigen.
       
    Nach Ablauf der jeweiligen Fristen erfolgte Anzeigen führen zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Bestellers bzw. Käufers.
     
  8. Gewährleistung

    1. Bei Mängeln stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus Kaufrecht bzw. Werkvertragsrecht zu.
    2. Branchenübliche, technologisch bedingte Abweichungen der Ware in den Maßen, der Form sowie nicht behebbaren Abweichungen am Holz und Farbeabweichungen gegenüber Katalogabbildungen oder Beschreibungen stellen keinen Mangel dar. Verarbeitetes Holz ist ein Naturprodukt mit spezifischen Eigenschaften und Inhaltsstoffen, wie z.B. Ästen, Rindeneinschlüssen, natürliche Rissbildung, Harzgallen etc. Diese können bis zu einer zumutbaren Menge auftreten und berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Die PSW GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Pflegeanleitungen nicht zur Verfügung gestellt werden und die Beschaffung von Informationen zur Pflege, Reinigung, Wartung etc. Aufgabe des Vertragspartners ist.
    3. Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelskauf ist, bestehen Gewährleistungsrechte nur, wenn den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen wurde.
    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, bei der Lieferung neuer Waren zwei Jahre und bei der Lieferung gebrauchter Waren ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist gegenüber sonstigen Personen beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie bei Mängeln bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht.
    5. Für Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme oder Bedienung durch den Vertragspartnern oder Dritter entstanden sind, übernimmt die PSW GmbH keine Gewährleistung.
    6. Die PSW GmbH kann zusätzliche individuelle Garantien gewähren. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
       
  9. Haftung

    1. Die PSW GmbH haftet neben den unter Nr. 8 gewährten Gewährleistungsansprüchen nicht für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art.
    2. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die PSW GmbH Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien übernommen hat oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
    3. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PSW GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der PSW GmbH beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
       
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für Leistungen der PSW GmbH sowie alle Zahlungen ist, soweit nicht anders vereinbart ist, 01662 Meißen.
    2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Meißen. Die PSW GmbH ist jedoch berechtigt den Vertragspartner wahlweise an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.
    3. Für alle Geschäfte der PSW GmbH gilt deutsches Recht.
       
  11. Schlussbestimmung

    Sollten einzelne dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Vereinbarung, die anhand des Sinnes und des Zwecks der vorherigen Regelung zu orientieren ist, hilfsweise die gesetzliche Regelung.

 

PSW GmbH
Hermann-Grafe-Str. 41
01662 Meißen

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